Der Rechtsschutz der IG Metall bietet allen Mitgliedern sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung. Durch die guten Kontakte in die Betriebe kennen die Expertinnen und Experten der IG Metall die betrieblichen und branchentypischen Entwicklungen und können deshalb die rechtlichen Interessen von Mitgliedern effektiver durchsetzen – wenn nötig durch alle Instanzen.
Wer kann gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen?
Alle Mitglieder der IG Metall oder einer anderen DGB-Gewerkschaft. Rechtsberatung und Rechtsschutz für eine Prozessvertretung gibt es ab einer Mitgliedschaft von mindestens drei Monaten mit satzungsgemäßer Beitragszahlung. Die Expertinnen und Experten der IG Metall oder von der DGB Rechtsschutz GmbH beraten und vertreten Mitglieder gegenüber ihren Arbeitgebern, der Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung. Auch bei der Anerkennung als schwerbehinderte Person oder einer Anpassung des Grades der Behinderung sind sie im Widerspruchs- und Klageverfahren tätig.
Bei welchen Streitigkeiten gibt es Beratung und Rechtsschutz?
Kündigung, Krankheit, Auseinandersetzungen um Rentenbescheide, Abfindungen, Lohnabrechnungen und anderes mehr sind Gegenstand der Klagen bei den Arbeits- und Sozialgerichten. Die IG Metall hilft und berät bei allen Fragen rund um Urlaub und Urlaubsgeld, Mutterschutz, Elternzeit, Abmahnung oder betriebliche Altersversorgung. Sie prüft Zeugnisse, Arbeits- oder Aufhebungsverträge sowie Bescheide.
Wo beantrage ich den Rechtsschutz?
Bei einem arbeits- oder sozialrechtlichen Problem gilt: Erste Anlaufstelle für Mitglieder ist die zuständige IG Metall Geschäftsstelle. Bei einer Kündigung melden sich Betroffene am besten schnell und vereinbaren einen Beratungstermin. Auch bei sozialrechtlichen Bescheiden muss auf die genannten Fristen geachtet werden. Zu dem Gespräch in der Geschäftsstelle solltest Du sämtliche Unterlagen aus dem Arbeitsverhältnis oder der Behörde mitnehmen. Dadurch verschaffen sich die Beraterinnen oder Berater einen ersten Überblick, prüfen den Fall und entscheiden über die Rechtsschutzgewährung. Das Gute: In vielen Fällen klären sich Streitigkeiten außergerichtlich.
Unser Flyer zum Rechtsschutz für unsere Mitglieder (PDF)