Bessere und sichere Arbeit mit Betriebsrat
In Betrieben mit Betriebsrat sind die Arbeitsplätze sicherer und die Arbeitsbedingungen besser. Der Betriebsrat hat verbriefte Rechte zur Mitbestimmung und Information nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Er vertritt die Interessen der Beschäftigten und setzt sich für ihre Rechte ein. Er überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften und handelt mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe Betriebsvereinbarungen aus. Der Betriebsrat bestimmt mit, etwa bei der Verteilung der Arbeitszeit, bei Schichten und Pausen. Er kann personellen Einzelmaßen widersprechen oder seine Zustimmung zu Kündigungen verweigern.
Besonderer Kündigungsschutz für Betriebsräte
Betriebsräte sind im Gegensatz zu normalen Beschäftigten vor Kündigungen besonders geschützt – nach Paragraf 15 Kündigungsschutzgesetz und Paragraf 103 BetrVG. Ohne Betriebsrat werden dem Arbeitgeber nur wenige Grenzen gesetzt. Bei einer Betriebsschließung kann der Betriebsrat einen Interessenausgleich und Sozialplan mit Abfindungen verhandeln. Aber es muss ja nicht gleich um den Verlust des Arbeitsplatzes gehen. Es gibt zig Fragen, die nicht jeder allein mit dem Arbeitgeber aushandeln und durchsetzen kann – etwa die Verteilung der Arbeitszeiten, die Urlaubsplanung oder die Arbeitsorganisation.
Wenn der Chef gegen einen Betriebsrat ist
Einen Betriebsrat zu wählen, ist Euer gutes Recht. Allerdings kann der Weg zur Betriebsratswahl einige Stolpersteine mit sich bringen. Wenn der Chef beispielsweise zu früh von den Plänen erfährt, kann es gefährlich werden. Manche Arbeitgeber wollen die Wahl eines Betriebsrates verhindern.
Durch die Schutzrechte des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes wurden die Schutzrechte gestärkt. Auch Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl vorbereiten, sind nun vor Kündigung geschützt.
Vorbereitungen für die Betriebsratswahl
Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es wichtig, am Anfang nur mit vertrauenswürdigen Kolleginnen und Kollegen darüber zu reden.
Sicherer ist es, mit der IG Metall die Wahl zu besprechen. Die IG Metall kennt sich mit den Wahlvorschriften gut aus – und hat Experten und Anwälte.
Das Wahlverfahren ist kompliziert. Die formale Organisation muss stimmen. Wer sich nicht auskennt, macht schnell Fehler, die schlimmstenfalls sogar die ganze Wahl nichtig, also unwirksam machen. Dann ist auch der Kündigungsschutz weg.
Die IG Metall zur Hilfe holen
Deshalb: Unbedingt Unterstützung bei der IG Metall vor Ort holen. Sie kennt das Wahlverfahren genau. Die IG Metall Geschäftsstelle vor Ort berät Euch vertraulich und betreut die Wahlvorstände und Gremien bis zum Ende der Wahlen und der Beendigung ihrer Tätigkeit. Außerdem haben Gewerkschaftsmitglieder Rechtsschutz, etwa wenn der Arbeitgeber versucht, engagierte Metallerinnen und Metaller kleinzumachen.
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